Zwischenprüfung?

Geschrieben von Christian   // 21. Juni 2011   // 0 Kommentare

Die Jura Zwischenprüfung legt man spätestens nach dem 4. Semester ab, an manchen Uni eine Galgenfrist bis zum 5. Semester. Allerdings spielen die Noten der Klausuren, die man in die Zwischenprüfung einbringt, keine Rolle für das Examen, d.h. sie haben keinen Einfluss auf die Gesamtnote im Studium. Beim Jurastudium zählen nur die Klausurnoten im Examen. Nichtsdestotrotz sollte man die Zwischenprüfung auch nicht unterschätzen. Denn ein Scheitern in der Jura Zwischenprüfung bedeutet die automatische Exmatrikulation, man kann sein Jurastudium in Deutschland also nicht mehr weiterführen. Der Ablauf und die Bestandteile der Zwischenprüfung regelt jede Universität selbständig in einer eigenen Zwischenprüfungsordnung. Man sollte sich auf jeden Fall die Zwischenprüfungsordnung seiner Universität zu Beginn seines Studiums einmal durchlesen.


Ähnliche Artikel

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *